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   LAG Hamm, 25.02.2004 - 18 Sa 1519/03   

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https://dejure.org/2004,9107
LAG Hamm, 25.02.2004 - 18 Sa 1519/03 (https://dejure.org/2004,9107)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25.02.2004 - 18 Sa 1519/03 (https://dejure.org/2004,9107)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25. Februar 2004 - 18 Sa 1519/03 (https://dejure.org/2004,9107)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Auslegung eines Kündigungsschreibens, Kündigung einer GbR als Arbeitgeber, Vertretung der Gesellschafter durch einen Mitgesellschafter

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 133, 157, 174 Satz 1, 180, 177 Abs. 1, 623, 705 ff BGB
    Auslegung eines Kündigungsschreibens, Kündigung einer GbR als Arbeitgeber, Vertretung der Gesellschafter durch einen Mitgesellschafter

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung einer kieferorthopädischen Helferin während der Probezeit; Feststellung des Kündigenden durch Auslegung; Unterlassen der Beanstandung einer konkludent behaupteten Vertretungsmacht

  • Judicialis

    BGB § 126 Abs. 1; ; BGB § 180; ; BGB § 174 Satz 1; ; BGB § 177 Abs. 1; ; BGB § 180 Satz 1; ; BGB § 180 Satz 2; ; BGB § 623; ; BGB §§ 705 ff; ; BGB § 709; ; ArbGG § 69 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassene Beanstandung der Vertretungsmacht bei Kündigung durch BGB -Gesellschafter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 07.09.2006 - 10 U 30/06

    Außerordentliche Beendigung eines Mietverhältnisses: Mietrückstand,

    Ausnahmsweise findet jedoch entgegen der mit Hinweis auf die vereinzelt gebliebene und nicht in Einklang mit der Rechtsprechung des BAG und dem überwiegenden Schrifttum stehenden Entscheidung des OLG Celle (ZMR 1999, 237) begründeten Auffassung des Beklagten gemäß § 180 Satz 2 BGB die Vorschrift des § 177 BGB auf empfangsbedürftige einseitige Willenserklärungen entsprechende Anwendung, wenn der Erklärungsempfänger die von dem Vertreter durch die Unterzeichnung des Schriftstücks konkludent behauptete Vertretungsmacht bei der Vornahme des Rechtsgeschäfts nicht beanstandet (BAG, AP Nr. 24 zu § 626 BGB; BAG, ArbuR 1998, 202 = ZAP ERW 1998, 14; LAG Hamm (Westfalen), Urt. v. 25.2.2004 - 18 Sa 1519/03; Palandt-Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 180, RdNr. 1; Staudinger/Rolfs (2003) § 542 BGB, RdNr. 27).
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